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Aktivprozesse

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Aktivprozeß-e Mz. —Nwf. z. Aktivprozeß

aktiv–Prozeß lat.-deu. Als Aktivprozess bezeichnet man ein Gerichtsverfahren aus der Perspektive des Klägers. Dieser hat den Prozess initiiert. Dagegen führt der Beklagte einen Passivprozess – er hat den Prozess nicht angestrebt, sondern „erleidet“ ihn.