Kammer
Erscheinungsbild
Kammer, eigtl. Kamer, f. wrtl.-sgm. Gewöbe, Wölbung, gewölbter Raum, …; gmnt. ‘kleiner Raum, Nebenzimmer’, Gericht
- Ww
- ahd. kamara (8. Jh.),
- mhd. kamer(e),
- Entlehnung von lat. camera, camara ‘gewölbte Decke eines Zimmers, Gewölbe’,
- Im Mittelalter entfaltet sich die Bedeutung sowohl im Mlat. wie im Ahd. und Mhd.
- zu ‘Schlafraum, Wohnraum, Vorratsraum, Schatzkammer, fürstliche Wohnung, Gerichtsstube’,
- an die sich weitere Verwendungen sowie Zusammensetzungen und Ableitungen anschließen.
- Die fürstliche Kammer umfaßt schließlich alles, was zur fürstlichen Umgebung und Regierung gehört, vgl.
- Kammerfrau (15. Jh.);
- Kammerdiener (16. Jh.);
- Kammerrat (16. Jh.);
- Kammerjäger ‘fürstlicher Leibjäger’,
- zugleich (scherzhaft) ‘Rattenfänger und Mäusefänger’ (17. Jh.),
- heute ‘Schädlingsbekämpfer’;
- Kammermusik (17. Jh.) ‘Musik am fürstlichen Hofe’,
- dann ‘Musik für kleineres, solistisch besetztes Orchester’.
- Zur Bedeutung ‘Schatzkammer’ gehört
- Kammer ‘fürstliches Vermögen’ (13. Jh.),
- ‘Staatskasse, Finanzverwaltung, öffentliche Kasse’ (15. Jh.);
- Kämmerer ‘Leiter der Finanzverwaltung’ (ahd. kamarāri, 8. Jh., mhd. kamerære ‘Schatzmeister’).
- Aus der (fürstlichen) ‘Gerichtsstube’ entwickelt sich Kammer zu ‘Gericht’,
- vgl. kaiserliche Kammer (15. Jh.);
- Kammergericht (16. Jh.);
- danach Zivilkammer, Strafkammer (19. Jh.).
- In der Übersetzung von (ebenfalls auf lat. camera beruhendem)
- frz. chambre bzw. (nach afrz. chambre)
- engl. chamber
- bezeichnet Kammer die Körperschaften einer Landesvertretung (18. Jh.).