geschriebenes Gesetz
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geschriebenes Gesetz lat. lex scripta; kodifiziertes geschriebenes Recht
Anm. KF: Recht und Gesetz sind nur im begrenzten Ausmaß geschrieben, werden nach bedarf erst durch Richter mittels ihrer Urteile als Rechtsfortbildung geschrieben und vieles vglw. im Gewohnheitsrecht oder gemäß Verkehrssitte ist nie aufgeschrieben worden.