aus AufEinWort, der freien Forschung
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künd-ig mhdt. 'kennend gemacht'
kündigen Vb. ‘aufsagen, den Rücktritt von einem Vertrag, einer Abmachung amtlich mitteilen’,
- mhd. kündigen ‘mitteilen, kündigen’;
- dafür auch aufkündigen (17. Jh.).