rechtserheblich
Erscheinungsbild
Recht-s-erheblich nhdt.-dt. Wrtdtng: etwas, das in rechtlicher Hinsicht von einer gewissen Bedeutung und an deren Eintritt die Rechtsordnung eine Veränderung im Rechtswesen knüpft.
Recht-s-erheblich nhdt.-dt. Wrtdtng: etwas, das in rechtlicher Hinsicht von einer gewissen Bedeutung und an deren Eintritt die Rechtsordnung eine Veränderung im Rechtswesen knüpft.