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kassatorisch

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kassatorisch

aufhebend; kassatorische Klausel, einem Vertrage beigefügter Nebenvertrag, wonach, wem ein Teil den Vertrag nicht erfüllt, der andere an ihn nicht gebunden sein soll.

nennt man eine

Kassation

, wonach in einem gewissen Falle das abgeschlossene Rechtsgeschäft als gar nicht abgeschlossen gelten soll.