kassatorisch
Erscheinungsbild
kassatorisch
aufhebend; kassatorische Klausel, einem Vertrage beigefügter Nebenvertrag, wonach, wem ein Teil den Vertrag nicht erfüllt, der andere an ihn nicht gebunden sein soll.
nennt man eine
Kassation
, wonach in einem gewissen Falle das abgeschlossene Rechtsgeschäft als gar nicht abgeschlossen gelten soll.