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Sanktion

aus AufEinWort, der freien Forschung
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sankt-ion,sanktio-n Vorlage:lat.-frz.-dt. f. glhrt. ‘Anerkennung, Bestätigung, Rechtfertigung’ (18. Jh.),

  • zuvor ‘Festlegung, Anordnung, Gesetz’ (16. Jh.).
  • Das Substantiv, vom 18. Jh. an semantisch beeinflußt von frz. sanction, ist
    • entlehnt aus lat. sānctio (Genitiv sānctiōnis) ‘Verordnung, Strafartikel, Strafgesetz, Vorbehalt’, kirchenlat. ‘Edikt, Entscheid über dogmatische Fragen’,
      • Ableitung von lat. sancīre (sānctum) ‘heiligen, unverletzlich machen, bestätigen, anerkennen, bei Strafe verbieten’.
  • In den Friedensverhandlungen nach dem ersten Weltkrieg entwickelt sich (wiederum nach frz. französisch Vorbild) die (meist pluralische) Verwendung im Sinne von ‘Strafandrohungen, Bestrafungen bei Übertretung einer bestimmten Verfügung’, speziell ‘Androhung bzw. Durchführung von Zwangsmaßnahmen beim Verstoß gegen völkerrechtliche Prinzipien und Gesetze’.