Zum Inhalt springen

Rechtswidrigkeitsklausel

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. September 2024 um 13:03 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Rechtswidrigkeit{{-s-}}Klausel {{lat.-dt.}} § [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html#:~:text=(2)%20Rechtswidrig%20ist%20die%20Tat,Zweck%20als%20verwerflich%20anzusehen%20ist. 240 Abs. 2] StGB“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)