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Einleitungssatz

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Einleitung‎-s-Satz nhdt.-dt.

Im Zivilurteil gliedert er sich zumeist in einen Einleitungssatz, der die Kardinalfragen an den Fall (wer will was von wem woraus) in dieser Reihenfolge beantwortet, in das unstreitige Parteivorbringen, das streitige Klägervorbringen, die Parteianträge, das Verteidigungsvorbringen des Beklagten und als letztes die Prozessgeschichte.

Die einzelnen Tatbestandsteile kennzeichnet der Richter stilistisch durch folgende Modi und Tempora:


Präsens Imperfekt/Präteritum Perfekt
Indikativ Einleitungssatz

Anträge

unstreitige Tatsachen Prozessgeschichte
Konjunktiv Rechtsansichten streitige Tatsachenbehauptungen