Kompromiß
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Kompromiß | m.n. ‘Ausgleich, Verständigung, Übereinkunft durch gegenseitige Zugeständnisse’, im 15. Jh. aus dem bereits bei den Römern als Rechtsterminus üblichen lat. comprōmissum entlehnt, dem substantivierten Part. Perf. von lat. comprōmittere ‘sich gegenseitig versprechen, eine Entscheidung dem Schiedsrichter zu überlassen’, vgl. lat.prōmittere ‘hervorgehen lassen, versprechen’, lat. mittere ‘schicken, senden’ und s. die Präfixe kon- und pro-. –