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Zunft

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Zunft | f. ‘Zusammenschluß von Handwerkern zur gemeinsamen Interessenwahrung, Innung’, ahd. zumft,gizumft, -zunft ‘Gemeinschaft, Zusammenkunft, Übereinkunft, Vertrag’ (9. Jh.), mhd. zunft, zumft ‘Regel, Schicklichkeit, Würde, nach bestimmten Regeln eingerichtete Gesellschaft, Verein’, mit Wandel von m zu n (s. Kunft und kommen) schwundstufiges ti-Abstraktum zu dem unter ziemen behandelten Verb.

Von der alten Verbalbedeutung ‘passen, sich gehören, angemessen sein, gebühren’ und daher ‘innerlich und äußerlich übereinstimmen’ ausgehend, steht das Substantiv zunächst für ‘Vertrag, Regel, nach der eine Gemeinschaft lebt’, danach für ‘Vereinigung (von Handwerkern)’. 

Zunft ist ein obd. Wort (13. Jh. Basel, bald auch Ulm, Würzburg), begegnet im 14. Jh. am Mittelrhein und wandert weiter nach Osten. Lange Zeit wird es mit bedeutungsverwandten Wörtern verbunden, vgl. Bruoderschaft und Zunft (15. Jh.) ,Zunft oder Gilde (16. Jh.), Compagnien, Zünfte, Innungen (17. Jh.).