normative Auslegung
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normative Auslegung nhdt.-dt. Die Auslegung danach, wie der erklärte Wille allgemein verstanden werden muss (normative Auslegung), § 157 BGB, schützt (gegenüber der natürlichen Auslegung) den Rechtsverkehr.
normative Auslegung nhdt.-dt. Die Auslegung danach, wie der erklärte Wille allgemein verstanden werden muss (normative Auslegung), § 157 BGB, schützt (gegenüber der natürlichen Auslegung) den Rechtsverkehr.