Rechtsinhalt
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- Die normlogische Schule der Rechtswissenschaft[1] versteht unter „Rechtsinhalt“ das ontisch-kausale Sein im Gegensatz zum axiologischen Sollen, das sich auf das Sein bezieht. Diese Terminologie ist allerdings nicht ganz zutreffend; denn das ontisch-kausale Sein ist niemals mit dem Rechtsinhalt identisch, es kann ihm allenfalls entsprechen.[2]
- ↑ Normlogik sind die logischen Zusammenhänge zwischen Rechtssätzen.
- ↑ Reinhold Horneffer: Die Entstehung des Staates: eine staatstheoretische Untersuchung, 1933. S. 45.