Anspruchsnormen
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Anspruchsnorm-en Mz. —Nwf. z. Anspruchsnorm
- Bei Anspruchsnormen im Zivilrecht wird der Tatbestand Anspruchsgrundlage genannt.
- Eine Anspruchsnorm ist jede Rechtsnorm, die einem Rechtssubjekt als Anspruchsinhaber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Rechtsanspruch gewährt.
- Anspruchsnormen beinhalten die Anspruchsgrundlage für eine beabsichtigte Rechtsfolge und bestehen aus zwei Teilen: dem Tatbestand und der Rechtsfolge.