kanonisch
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Kanon + isch | Egsw. ‘der Regel, dem Kanon entsprechend, kirchenrechtlich, mustergültig, maßgebend’, lat. canonicus, grie. kanonikós; zuerst zur Kennzeichnung der von der Kirche in das Verzeichnis der maßgebenden Schriften (in den Kanon) aufgenommenen biblischen Bücher (16. Jh.), Gegensatz apokryph (grie. apókryphos ‘versteckt, heimlich’); dann auch ‘den katholisch-kirchlichen Rechtsbestimmungen entsprechend’, im Unterschied zum bürgerlichen, weltlichen Recht (17. Jh.), daher kanonisches Recht, nach spätlat. iūs canonicum.