kanonisches Recht
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kanonisches + Recht | meist ist er gleichbedeutend mit dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche, im weiteren Sinn kann er das Kirchenrecht auch anderer Kirchen bezeichnen, soweit sie dem Kanon der Zusammenkünfte (Synoden) Konzilien oder von Rechtssammlungen aus der Zeit vor der Reformation berücksichtigen. Die Wissenschaft vom kanonischen Recht heißt Kanonistik.