Zum Inhalt springen

Akt

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Oktober 2023 um 16:29 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ak +t | m. ‘Handlung, Vorgang, Geschehen’, entlehnt (''Actus'' Mitte 15. Jh., ''Act'' Mitte 16. Jh., ''Akt'' 18. Jh.) aus lat. ''āctus'' ‘Bewegung, Handlung, Darstellung, Abschnitt’, einer Hptwbg. zu lat. ''agere āctum'' ‘in Bewegung setzen, treiben, handeln, tätig sein’ (s. ''agieren''), lat. ''āctus, agō ‘''machen, tun, fahren’ + lat. -''tus ‘''-getan’ "gemacht, getan,  Handlung, Tat"; ''Akt'' begegnet anfangs in der Bedeutun…“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

ak +t | m. ‘Handlung, Vorgang, Geschehen’, entlehnt (Actus Mitte 15. Jh., Act Mitte 16. Jh., Akt 18. Jh.)

aus lat. āctus ‘Bewegung, Handlung, Darstellung, Abschnitt’, einer Hptwbg. zu lat. agere āctum ‘in Bewegung setzen, treiben, handeln, tätig sein’ (s. agieren), lat. āctus, agō ‘machen, tun, fahren’ + lat. -tus ‘-getan’ "gemacht, getan,  Handlung, Tat";

Akt begegnet anfangs in der Bedeutung ‘bedeutsamer (auch gerichtlicher) Vorgang’, die noch in Zusammensetzungen wie Staatsakt, Weiheakt (18. Jh.) und Gewaltakt, Gnadenakt (19. Jh.) deutlich wird, sowie in der ebenfalls aus dem Lat. übernommenen Bedeutung ‘Aufzug eines Bühnenwerks’ (um 1600).

In der 2. Hälfte des 18. Jhs. wird Akt ein Fachwort der bildenden Kunst und bezeichnet die Stellung des nackten lebenden Modells, die danach zu Studienzwecken gefertigte Zeichnung (Aktstudie, 2. Hälfte 19. Jh.) und die künstlerische Darstellung des nackten menschlichen Körpers.

In der Verwaltungssprache steht Akt landschaftlich (besonders südd.) auch im Sinne von ‘schriftlich festgehaltener Vorgang, über Vorgänge (und Personen) angefertigter Schriftsatz’ (1. Hälfte 17. Jh.), wohl Rückbildung aus Mrz. Akten (s. Akte).