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Akte

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Akt + e | f. Akten

(landschaftlich Akt m., s. Akt) ‘schriftliche Unterlage zu einem bestimmten Vorgang, Schriftstück’, besonders im Gerichtswesen und Verwaltungswesen (1. Hälfte 15. Jh.), rückgebildet aus dem häufiger belegten Plur. Acta, Akta bzw. Akten, aus lat. ācta ‘Vorgänge, Ausführungen’, eigentlich ‘das Verhandelte’, Hptwbg. von Neutr. Plur. des Part. Perf. von lat. agere (s. agieren); vgl. die Wendung ad acta legen (‘zu den Akten legen’, 1. Hälfte 17. Jh.).