Inferenz
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infer-enz Vorlage:lat.-dt. wrtl. "Hineinübertragung";
- Wrtdtng: oft als Schlußfolgern, Schlußfolgerung übersetzt, ist jedoch genaugenommen ein Übertragungsschluß undoder eine Berechnung, eine auf Übertragung beruhende Schlußfolgerung, welche letztlich einem Urteil zur abschließenden Eintragung entspricht ; aufbereitetes Wissen, das aufgrund von logischen Schlussfolgerungen gewonnen wurde, wobei es zu Übertragungsfehlern oder von einem zum Anderen oder Veränderungen, Wandlungen oder Mißdeutungen kommen kann.
- Vom lateinischen inferō,
- vom lat. in- „in, bei, auf; hinein“ + lat. ferō „tragen, tragen; leiden“
- eine Schlussfolgerung, die auf der Grundlage von Beweisen und Argumenten gezogen wird: Forscher sind damit beauftragt, Schlussfolgerungen aus den Daten zu ziehen
- [Massennomen] der Prozess, etwas zu folgern: seine Betonung von Ordnung und Gesundheit und durch Schlussfolgerung Sauberkeit.