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Aktion

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Akt + ion | f. ‘Handlung, Tätigkeit, Unternehmung, gezieltes Vorgehen, Ereignis’, entlehnt (16. Jh.)

aus lat. āctio ‘Bewegung, Handlung, Tätigkeit, Gerichtsverhandlung, Klage, klagbarer Anspruch’, zu lat. agere (āctum) ‘in Bewegung setzen, treiben, handeln, tätig sein, verfahren, verhandeln, vor Gericht betreiben, sein Recht geltend machen, klagen’ (s. agieren, Aktie, Reaktion); früher auch (dem Lat. folgend) ‘Klage, einklagbarer Anspruch’ (2. Hälfte 15. Jh. bis Ende 18. Jh.).