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Kondition

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Kondition | f. eigentl. wörtl. "Mitzeichen"; Bedingniß, Übereinkommen der Bestimmungen, Daseinszustand; Verfassung, Leistungsfähigkeit.

‘Bedingung’ (Anfang 16. Jh., besonders in der Kaufmannssprache ‘Lieferungs-, Verkaufs-, Zahlungsbedingung’), ‘Beschaffenheit, Zustand’ (15. Jh.; vgl. eine Person von Condition ‘von Stand, Ansehen, Würde’, 18. Jh.), heute vorwiegend ‘gute physische und psychische Verfassung, sportliche Leistungsfähigkeit’, früher auch ‘Dienstverhältnis, Stellung’ (16. bis 18. Jh.), spätmhd. kondition ‘Eigenschaft, Art, Natürlichkeit’, entlehnt aus mlat. conditio, nach lat. condicio, auch conditio, ‘Übereinkunft, Stellung, Beschaffenheit, Zustand, Bedingung’; zu lat. condīcere ‘verabreden, sich verständigen, übereinkommen’. 

Von condīcō „ich stimme zu, verspreche; fixiere“, von con- „mit“ + dīcō „ich sage, spreche“. Vergleiche Bedingungen.

Von Proto-Italic *deikō, von Proto-Indo-European *déyḱti „zeigen, hinweisen“ (als thematisches Verb reformiert). Die perfekten Formen leiten sich vom Proto-Indo-Europäischen *dḗyḱst ab.

Verwandte sind Oscan deíkum, „zeigen, darauf hinweisen“, Sanskrit दिशति diśáti, agrie. δείκνυμι deíknumi und aengl. tǣċan, ahd. zeihhan "Zeichen" engl. teach "Lehren", ahd. zeigōn. "zeigen".