Inferenz
infer + enz | wörtl. "Hineinübertragung"; lat. oft als Schlußfolgern, Schlußfolgerung übersetzt, ist jedoch genaugenommen ein Übertragungsschluß undoder eine Berechnung, eine auf Übertragung beruhende Schlußfolgerung, welche letztlich einem Urteil zur abschließenden Eintragung entspricht ; aufbereitetes Wissen, das aufgrund von logischen Schlussfolgerungen gewonnen wurde, wobei es zu Übertragungsfehlern oder von einem zum Anderen oder Veränderungen, Wandlungen oder Mißdeutungen kommen kann.
Vom lateinischen inferō, vom lat. in- „in, bei, auf; hinein“ + lat. ferō „tragen, tragen; leiden“ (verwandt mit dem aengl. ahd. beran, woher der englische Bär), von Proto-Italic *ferō, von Proto-Indo-Europäisch *bʰéreti „tragen, tragen“, von der Ww. *bʰer-. Wörtlich „vortragen“, gleichbedeutend mit „eintragen“, wie beim Schluss aus einer Prämisse.
eine Schlussfolgerung, die auf der Grundlage von Beweisen und Argumenten gezogen wird: Forscher sind damit beauftragt, Schlussfolgerungen aus den Daten zu ziehen | es schien eine faire Schlussfolgerung zu sein, dass solche Bücher zusammen gruppiert würden.
• [Massennomen] der Prozess, etwas zu folgern: seine Betonung von Ordnung und Gesundheit und durch Schlussfolgerung Sauberkeit.