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haft

aus AufEinWort, der freien Forschung
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¦∑¦ haf + -t;

¦∅¦ "fest habend"; gefasst, gefangen;

¦⊕¦ -haft (Quelle: Althochdeutscher Bedeutungsbaukasten

Das Suffix entwickelte sich aus dem gemeingerm. Adj. *hafta (gefangen), das eigentlich eine PPP zur idg. Wurzel *kap- (fassen, packen) ist und dem lat. captus (gefangen) und air. cacht (Sklavin) entspricht.
Das selbständige Verbaladj. –haft wurde schon früh als Suffix verwendet, wobei jedoch die selbständige Form daneben weiter bestehen blieb.

Beispiel: sunt-haft (in der Sünde gefangen = sündhaft); Adj. zu sunta
libhaft
(mit Leben behaftet = lebendig), Adj. zu lib (Leben)
namhaft (mit Namen behaftet = berühmt), Adj. zu namo
Seit mhd. Zeit entwickelten sich 2 Typen denominaler Ableitungen: a) Vorhandensein des vom Substantig Bezeichneten ("versehen mit" z.B: tugent-, prunk-, schamhaft), b) eine dem Subst. entsprechende Beschaffenheit ("in der Art von", z.B. bruchstück-, katzen-, mädchenhaft). Die begrenzte Anzahl von Deverbativa mit –haft entstand erst im Nhd. (flatter-, nasch-, schwatzhaft). Zum Suffix –haft entwickelte sich in Angleichung an die gängige Adj.endung –ig seit dem Spätmhd. die Nebenform –haftig.

¦⊗¦ Seit mhd. Zeit lassen sich vor allem zwei bis in die Gegenwart reich bezeugte Typen denominativer Ableitungen deutlich unterscheiden, durch die entweder das Vorhandensein des vom zugrundeliegenden Substantiv Bezeichneten (‘versehen mit’, z. B. tugend-, prunk-, schamhaft) oder eine diesem entsprechende Beschaffenheit (‘in der Art von’, z. B. bruchstück-, katzen-, märchen-, sprunghaft, verbreitet und bis heute produktiv in Verbindung mit Personenbezeichnungen, z. B. greisen-, helden-, onkel-, tölpelhaft) ausgedrückt wird. Daneben steht eine begrenzte Zahl von Deverbativa, die in der Regel erst dem Nhd. entstammen (z. B.flatter-, nasch-, schwatzhaft, vgl. aber bereits mhd. stelehaft ‘gestohlen’, s. stehlen, auch wonhaft, s. wohnhaft, letzteres vielleicht vom Substantiv mhd. wone ‘Aufenthalt, Wohnung’).

¦⊗¦ Scheinbar an Adjektive anzuschließende Ableitungen wie krankhaft, wahrhaft können historisch meist ebensogut auf Substantive zurückgeführt werden (vgl. mhd.kranc m. ‘Schwäche, Mangel, Schaden’, wār n. ‘Wahrheit, Recht’). Zum Suffix -haft entwickelt sich in Angleichung an die gängige Adjektivendung -ig (mhd. -ec, -ic, ahd. -ag, -īg) die besonders seit dem Spätmhd. vordringende erweiterte Nebenform -haftig, mhd. -haftic, ahd. -haftīg (so z. B. schon ahd. houbithaftīg ‘ans Leben gehend’, līhhamhaftīg‘körperlich’, meʒhaftīg ‘gemäßigt’, namahaftīg ‘berühmt’). Sie setzt sich bei Abstraktbildungen auf -keit allgemein durch, so daß in neuerer Zeit auch zu ernsthaft, glaubhaft usw. nur die Substantive Ernsthaftigkeit, Glaubhaftigkeit üblich sind.

¦√¦ gehört wie ↗Haft1, ↗Heft1, haben und heben zur Wurzel uig. *kap- ‘fassen’.;

¦↵¦ ger. *hafta-; ahd. (9. Jh.), mhd. haft, asächs. haft, haht ‘gebunden, gefangen’, mit Genitiv ‘schwanger’ (mhd., vereinzelt noch frühnhd. auch ‘eingenommen, besetzt’, mit Dativ ‘verbunden, verpflichtet’), aengl. hæft ‘gefangen’, got. hafts ‘behaftet’ (vgl. anord. haptr ‘Gefangener, Leibeigener’).

-haft Das Kompositionssuffix, mit dessen Hilfe Adjektive zu Substantiven, seltener zu Verben gebildet sind, geht hervor aus dem gemeingerm., noch in den älteren dt. Sprachstufen lebendigen selbständigen Verbaladjektiv ahd. (9. Jh.), mhd. haft, asächs. haft, haht ‘gebunden, gefangen’, mit Genitiv ‘schwanger’ (mhd., vereinzelt noch frühnhd. auch ‘eingenommen, besetzt’, mit Dativ ‘verbunden, verpflichtet’), aengl. hæft ‘gefangen’, got. hafts ‘behaftet’ (vgl. anord. haptr ‘Gefangener, Leibeigener’). Germ. *hafta- stimmt überein mit lat. captus ‘ergriffen, gefangen’ (Part. Perf. von lat. capere ‘nehmen, fassen, ergreifen’), air. cacht ‘Sklavin’ und gehört wie ↗Haft1, ↗Heft1, ↗haben und ↗heben (s. d.) zur Wurzelie. *kap- ‘fassen’. In Zusammensetzungen nimmt das Adjektiv schon früh Suffixcharakter an, vgl. got. audahafts ‘mit Glück behaftet, beglückt’, qiþuhaftō f. ‘Schwangere’ und ahd. Bildungen (seit dem 8./9. Jh.) wie ēohaft (s. ↗echt), lībhaft (s. ↗leibhaftig), namahaft (s. ↗namhaft), sunthaft (s. ↗sündhaft). Seit mhd. Zeit lassen sich vor allem zwei bis in die Gegenwart reich bezeugte Typen denominativer Ableitungen deutlich unterscheiden, durch die entweder das Vorhandensein des vom zugrundeliegenden Substantiv Bezeichneten (‘versehen mit’, z. B. tugend-, prunk-, schamhaft) oder eine diesem entsprechende Beschaffenheit (‘in der Art von’, z. B. bruchstück-, katzen-, märchen-, sprunghaft, verbreitet und bis heute produktiv in Verbindung mit Personenbezeichnungen, z. B. greisen-, helden-, onkel-, tölpelhaft) ausgedrückt wird. Daneben steht eine begrenzte Zahl von Deverbativa, die in der Regel erst dem Nhd. entstammen (z. B.flatter-, nasch-, schwatzhaft, vgl. aber bereits mhd. stelehaft ‘gestohlen’, s. ↗stehlen, auch wonhaft, s. ↗wohnhaft, letzteres vielleicht vom Substantiv mhd. wone ‘Aufenthalt, Wohnung’). Scheinbar an Adjektive anzuschließende Ableitungen wie krankhaft, wahrhaft können historisch meist ebensogut auf Substantive zurückgeführt werden (vgl. mhd.kranc m. ‘Schwäche, Mangel, Schaden’, wār n. ‘Wahrheit, Recht’). Zum Suffix -haft entwickelt sich in Angleichung an die gängige Adjektivendung -ig (mhd. -ec, -ic, ahd. -ag, -īg) die besonders seit dem Spätmhd. vordringende erweiterte Nebenform -haftig, mhd. -haftic, ahd. -haftīg (so z. B. schon ahd. houbithaftīg ‘ans Leben gehend’, līhhamhaftīg‘körperlich’, meʒhaftīg ‘gemäßigt’, namahaftīg ‘berühmt’). Sie setzt sich bei Abstraktbildungen auf -keit allgemein durch, so daß in neuerer Zeit auch zu ernsthaft, glaubhaft usw. nur die Substantive Ernsthaftigkeit, Glaubhaftigkeit üblich sind.