Attribut
at (ad) + Tribut | n. eigentlich "Dreichfachbeifügung, Dreifachbeitrag"
Wichtig sind die Beutungen zu engl. attribut zu kennen, da sie in der Logik verwendet werden:
engl. attribut:
Eine Eigenschaft oder Eigenschaft einer Sache.
Seine beste Eigenschaft ist seine Freundlichkeit.
Ein Objekt, das als typisch für jemanden oder eine Funktion angesehen wird, insbesondere als künstlerische Konvention.
Der Adler und der Blitz sind Attribute von Jupiter.
(Grammatik) Ein Wort, das ein Substantiv qualifiziert, ein Qualifizierer.
In der Klausel "Meine Jacke ist teurer als deine" ist "Meine" das Attribut von "Jacke".
(Logik) Das, was von einem Thema ausgesagt oder bestätigt wird; ein Prädikat; ein Unfall.
dt. Attribut:
Charakteristisches Merkmal, Kennzeichen, Beifügung’, entlehnt (Anfang 17. Jh.) aus mlat. attributum ‘(als charakteristisch und wesentlich) zugeschriebene Eigenschaft, Wesensmerkmal’, einer Hptwbg. des neutralen lat. attribūtum ugl. ‘zugeteilt, beigefügt’ von lat. attribuere ‘zuteilen, verleihen’; vgl. lat. tribuere ‘zuteilen, teilen erweisen, zuschreiben’ (s. Tribut) und ad- ‘zu, an, hinzu, heran, herbei’.
In Satzaussagen sprwsl. eigentlich sinngemäß "beigefügter ( beschreibender) Zusatz, einer wesentlichen Eigenschaft" s. Beifügung;
Zunächst in lat. Wortbeugung (Mrz. Attributa), seit Mitte des 18. Jhs. vorwiegend in eingedeutschter Form (Gottsched 1741, Lessing 1766, sehr oft bei Herder seit 1769).
Die Verwendung als sprwsl. Begriff im Sinne von ‘Beifügung’ findet sich seit den 30er Jahren des 19. Jhs. (u. a. bei J. Grimm 1837) neben dem seit etwa 1800 bezeugten gleichbed. Attributiv n. attributiv Egsw.