Zum Inhalt springen

Allgemeinrechte

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. April 2025 um 07:26 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „-e“ durch „Wortglied::-e“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Allgemeinrecht-e 'allgemeine Rechte' Mz. —Nwf. z. Allgemeinrecht

allgemein–Recht nhdt.-dt. 'allgemeines Recht'; entspr. dem historischen gemeinen Recht (Gemeinrecht).