Zum Inhalt springen

Gesetzeswerke

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. April 2025 um 07:27 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „-e“ durch „Wortglied::-e“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Gesetzeswerk-e Mz. —Nwf. z. Gesetzeswerk

Gesetz–Buch mhdt.-dt.

Ein Gesetzbuch (kurz GB, auch Kodex oder Gesetzessammlung) bezeichnet eine Kodifikation eines größeren Teilgebietes des Rechts. Es gibt Strafgesetzbücher, Zivilgesetzbücher (z. B. Bürgerliches Gesetzbuch), Familiengesetzbücher, Arbeitsgesetzbücher, Prozessgesetzbücher etc.

Gesetzbücher gibt es seit der Entstehung des Alten Testaments. Unter Napoléon Bonaparte entstanden in Frankreich zu Beginn des 19. Jahrhunderts der Code civilund der Code pénal als Gesetzbücher.

Literatur

Siehe auch

Wiktionary: Gesetzbuch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen