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Kontingent

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konting + ent | n. ‘Anteil, Pflichtbeitrag, begrenzte Höchstmenge’ wird im 17. Jh. zunächst in der Bedeutung ‘von einer Provinz, einem Land aufzubietender Pflichtteil an Truppen für ein Gesamtheer’ aus gleichbed. frz. contingent (jedoch mit latinisierter Aussprache) übernommen.

Der substantivierte frz. Ausdruck (gekürzt aus part, portion contingente ‘dem einzelnen zufallender Anteil’) geht auf das Part. Präs. lat. contingēns, (zu lat. contingere ‘berühren, angehen, zustehen, begegnen, zuteil werden’, s. Kontakt) zurück und bedeutet eigentlich ‘was jmdm. anteilmäßig zufällt’; dieser allgemeine Sinn wird danach auch im Dt. üblich; zu lat. contingō, con con- „zusammen“ + tangō „berühren“.