Zum Inhalt springen

behauptet

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. April 2025 um 15:01 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „{{Nbnwrtfrm}}“ durch „Nwf.“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

behaupt-et Partizip Perfekt Nwf. behaupt

be-Haupt mhdt.-dt. sich zum Haupt machen, als Haupt durchsetzen, erhalten, erweisen, …, anerkannt werden …

Übrstzngswrt für obtinere, consequi, evincere, asserere

behaupten Vb. ‘ohne Beweis mit Bestimmtheit für wahr erklären, seine Meinung ausdrücken’.

  • Von mhd. houbet ‘Kopf, Haupt, Oberhaupt’ (s. Haupt) ist das Verb mhd. houbeten, houpten
    • ‘als Haupt anerkennen’,
    • reflexiv ‘sich als Haupt ansehen’ abgeleitet,
  • zu dem spätmhd. behoubeten ‘festhalten, bekräftigen’ tritt,
    • das in die Rechtssprache
      • (eine Sache, einen Rechtshandel behaupten, eigentlich ‘sich als Haupt einer Sache erweisen’)
    • aufgenommen wird.
  • Anfang des 16. Jhs. auch in der Fachsprache des Militärs ‘mit Erfolg verteidigen’.
  • Die heutige Bedeutung ‘erklären, seine Meinung ausdrücken’,
    • die sich unmittelbar aus der Rechtssprache ableiten läßt
    • und im 17. Jh. in Gebrauch kommt,
  • wird vermittelt durch Wendungen wie seine Meinung, seine Aussage behaupten (‘verteidigen’).
  • Ein vereinzelter Frühbeleg mhd. behoubeten ‘enthaupten’ (13. Jh.) bleibt ohne Nachfolge. ⇒ Behauptung.

Anm. KF: erhalten, bewahren; erfolgreich verteidigen; mit Bestimmtheit aussprechen, überzeugt sagen; (noch Unbewiesenes) als sicher ausgeben;