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Tradition

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trad + ition | f. ‘Überlieferung, Herkommen, Gewohnheit, Brauch, Gepflogenheit’, entlehnt (1. Hälfte 16. Jh.) aus lat. trāditio (Genitiv traditiōnis) ‘Vortrag, Lehre, Satzung, überkommene, weitergegebene Meinung, Überlieferung’, eigentlich ‘Auslieferung, Übergabe’, zu lat. trādere (s. tradieren).

Zunächst Schlagwort der Reformationszeit zur Bezeichnung der Lehren, Satzungen und Institutionen der jüdischen und christlichen Religion, die nicht unmittelbar aus der Bibel, sondern aus der Überlieferung stammen, darauf (2. Hälfte 16. Jh.) juristischer Fachausdruck für bestimmte Formen der Eigentumsübertragung, -übereignung, -übergabe, dann (Anfang 17. Jh.) in der Bedeutung ‘Prozeß, Akt, Handlung des Überlieferns, der Weitergabe von Glauben, Wissen, Verhaltensweisen’, ferner ‘von alters her mündlich oder schriftlich überlieferte Kunde von Begebenheiten der Vergangenheit’ (als Sage, Mythos, Erzählung), schließlich (2. Hälfte 18. Jh.) in der (heute vorherrschenden) Bedeutung ‘im Laufe der Zeit, der Geschichte innerhalb einer bestimmten Gruppe von Menschen Entwickeltes und Weitergegebenes, das üblich, zur Sitte, Gepflogenheit geworden ist’.