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Nießbrauch

aus AufEinWort, der freien Forschung
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nieß + Brauch | ml. ‘Recht auf Nutzung fremden Eigentums’ (17. Jh.), mit mhd. nieʒ, frühnhd. Nieß ‘Benutzung, Nutznießung, Genuß’ (Tw.-Ableitung  zu mhd. nieʒen s. niezen; daneben Genieß, s. Genuß) gebildete Übersetzung des Rechtsbegriff lat. ūsus frūctus; jünger in gleichem Sinne Nießnutz.