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aus AufEinWort, der freien Forschung
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Antwort + en | ‘widersprechen’; Entgegnung auf Frage oder Aussage; ein Wort, Satz, Satzteil, Aussage bis hin zu einer Reaktion, die dadurch eine gestellte Frage in Bezug auf das, wonach gefragt wird, erfüllt; Gegenstück zur Frage;

¦⊕¦ ursprünglich einen Eid, Schwur, Versprechen; dann in der Rechtssprache sich durch Sprechen, Worte und Schriftstücke zu verteidigen; allgemein auch als Reaktion irgendeiner Art und Weise auf ein Dasein, eine Daseinsveränderung;

¦⊗¦ ↵  ugerm. *andawurdijaną; ahd. antwurten (9. Jh.), mhd. antwürten, asächs. andwordian, mnd. antwōrden, mnl. antwo(o)rden, nl. antwoorden, aengl. andwyrdan, got. andwaúrdjan ‘widersprechen’. In den übrigen westgerm. und nordgerm. Sprachen haben konkurrierende Bildungen gesiegt, vor allem Zusammensetzungen mit den Verwandten von ↗schwören (s. d.), vgl. aengl. andswarian, engl. to answer ‘antworten’ bzw. aengl. andswaru, engl. answer ‘Antwort’, anord. svar (meist Plur.) ‘Antwort, Verteidigung’, svara ‘antworten, verteidigen’, schwed. dän. svar ‘Antwort’, schwed. svara, dän. svare ‘antworten’. Wie schwören stehen antworten und verantworten in unmittelbarer Beziehung zur Rechtssprache. Mhd. antwürten bedeutet speziell ‘sich, jmdn. vor Gericht gegen eine Klage verteidigen’;