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gerecht

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gerechte,gerechten,gerechtem,gerechter,gerechtes

ge + recht | ‘den geltenden Rechtsnormen entsprechend, rechtlich, rechtmäßig’, ‘gerade, richtig, passend, rechtlich’

¦⊗¦ ¦↵¦ ahd. gireht Adj. ‘gerade, aufrecht, richtig, rein’ (um 900, zuvor schon ungireht ‘unrecht, böse’, 8. Jh.), girehto Adv. Konj. Interjektion ‘gewiß, fürwahr, nämlich’ (9. Jh.), anfrk. gerehto Adv. ‘in rechter Weise’, mhd. gereht Adj. ‘gerade, auf der rechten Seite befindlich, geschickt, passend, mit dem Rechte übereinstimmend’, gerehte Adv. ‘in rechter Weise, rechts’, mnd. gerecht Adj. ‘gerade, richtig, passend, rechtlich’, mnl. gherecht, nl. gerecht Adj. ‘gerade, richtig, rechtlich, rechtmäßig’, aengl. geriht, got. garaíhts Adj., garaíhtaba Adv. ‘gerecht’ sind Präfixbildungen zu dem unter recht  dargestellten Adjektiv.

Im Dt. bleibt die ursprüngliche Bedeutung ‘gerade’ noch bis ins 18. Jh. erhalten. Daneben entwickelt sich der heute vorherrschende Gebrauch im Sinne von ‘den Rechtsnormen entsprechend’, der schon für das Got. bezeugt ist, erst allmählich im Mhd. und Mnd.; vgl. hierzu die Fügung jmdm., einer Sache gerecht werden ‘jmdm., einer Sache Genüge tun, voll entsprechen’ (eigentlich ‘jmdm. sein Recht verschaffen’, 15. Jh.).

Die Verwendung ‘passend, gemäß’, die in jmd. ist in allen Sätteln (älter auch in, auf alle Sättel) gerecht ‘jmd. kennt sich in allem aus’ (16. Jh.) fortlebt, begegnet noch in Zusammensetzungen wie jagdrecht, kunstrecht, maßrecht, mundgerecht, deren zweites Glied -gerecht in der Gegenwart die Funktion eines produktiven Kompositionssuffixes übernimmt.

¦√¦ uig. *reg̑- ‘gerade, geraderichten, lenken, recken, strecken, aufrichten’;