Zum Inhalt springen

Bedingung

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Juni 2025 um 05:56 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „{{dt.}}“ durch „Sprachstufe::deu.“).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Beding-ung, deu. Wrtdtng:‘Beding eines Vertrag’; ‘Voraussetzung’; s. bedingen, verdingen

entstanden aus zuvor Beding und Bedingniß, die ‘Voraussetzung’ geht im 18. Jh. in die philosophische Fachsprache, danach in die Allgemeinsprache ein, der Plural nimmt dabei die Bedeutung ‘Verhältnisse, Gegebenheiten’ an.

f. mhd. bedingung und Bedingniß | Beding + niß | f. (14. Jh.) beeinflußt, die im 16. Jh. eine ‘vertragliche Abmachung’, dann eine ‘Voraussetzung’ (im rechtlichen Sinn) bezeichnen.