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Befug

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be-Fug deu. 'Zuständigkeit, Befugnis, Recht zugeteilt, erlangt, … haben

BEFUG[1], m.

jus, potestas: nach befug der berürten ordnung. beschl. des reichsreg. von 1501 §. 1; so gar wenig fehlet, dasz man eine schlimme sache nicht mit einem ansehnlichen mäntelchen des rechtmäszigen befugs bedecken kan. in einer schrift von 1675. man sehe das einfache fug.

  1. ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 6 (1853), Bd. I (1854), Sp. 1274, Z. 42.