Zum Inhalt springen

Spruch

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Juni 2025 um 05:59 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „{{dt.}}“ durch „Sprachstufe::deu.“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

spruch deu. Ezw. Bng. Wrtdtng:: 'das in einer bestimmten Wortabfolge undoder Artweise zu sprechende, was (auf einmal) gesprochen wird'

  • Spruch m. ‘einprägsam und treffend formulierter Gedanke’,
    • literarisch ‘(gereimte) lyrische Form, Reimpaar’,
    • juristisch ‘endgültig formuliertes Urteil’ (vgl. Schiedsspruch, Urteilsspruch),
    • mhd. spruch ‘was gesprochen wird,
      • Wort, Vers, Rede, nicht gesungenes kleineres Gedicht, Sentenz, Sprichwort, Zauberspruch,
      • richterlicher Ausspruch,
      • rechtliche Forderung, Klage’,
    • mnd. sprȫke,
    • mnl. sprōke, sprooc,
    • nl. spreuk
    • steht ablautend zu dem unter sprechen behandelten Tw.

Formelhaft (große) Sprüche machen ‘das große Wort führen, hochtönende, jedoch leere Worte machen’ (Ende 19. Jh.).