abfolgen
ab-folgen deu. Wrtdtng:: "weggehen lassen; übergeben, aushändigen"; "eine Abfolge ausführen vollenden"; jedoch immer mit dem Sinn "in Fülle, auch wenn unterteilt, im Ganzen auf etwas zugehend"
Abfolgen[1], verb. reg. neutr. welches aber nur im Infinitiv mit dem Zeitworte lassen üblich ist, eine Person oder Sache einem andern auf sein Verlangen aushändigen. Einen Gefangenen abfolgen lassen. Er will mir das Meinige nicht abfolgen lassen. Wenn einige dafür verabfolgen sagen, so ist solches eine unnöthige Verlängerung. In Oberdeutschland gebraucht man dieses Zeitwort auch als einthätiges. So heißt es z. B. bey dem Bluntschli: daß den Armen Korn abgefolget werden möge.
ABFOLGEN[2], concedere petenti, hingeben, folgen lassen, verabfolgen. schon die alte sprache scheint einigemal volgen so transitiv zu gebrauchen, was man folgen, mitgehn läszt, gibt man von sich weg. in solchem sinne sagt die preusz. landordnung von 1577 fol. 25: die erbgelde sollen denjenigen, so sie zuständig, ungehindert gefolget werden. nicht anders verwandte man abfolgen: dasz die prinzessin dem kaiser müste abgefolget werden. [Mascou] 1, 377; Theophania wurde ihrem verlobten eine geraume zeit vorenthalten, bis sie Joannes Zimiscesabfolgen liesze. [Hahn] 2, 119. heute verabfolgen.
- ↑ „Abfolgen“, Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (Ausgabe letzter Hand, Leipzig 1793–1801), digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/23, <https://www.woerterbuchnetz.de/Adelung?lemid=A00288>, abgerufen am 01.02.2024.
- ↑ „ABFOLGEN“, Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/23, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB?lemid=A00455>, abgerufen am 01.02.2024.