Belehrung
| Substantiv, f | ||
|---|---|---|
| Singular | Plural | |
| Nominativ | die Belehrung | die Belehrungen |
| Genitiv | der Belehrung | der Belehrungen |
| Dativ | der Belehrung | den Belehrungen |
| Akkusativ | die Belehrung | die Belehrungen |
Worttrennung:
Aussprache:
| ||
Bedeutungen:
- [1] Vermittlung von Kenntnissen; abwertend: Zurechtweisung
Herkunft:
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Vermittlung
Beispiele:
- [1] „Wenn es die Liebe verlangt, soll man ehrlich und schlicht dem Nächsten nicht nur das mitteilen, was er notwendig zu seiner Belehrung braucht, sondern auch, was ihm nützlich ist und ihn erbaut.“ (Zitat von „Franz von Sales“)
- [1] „Auch bei einem harmlosen Friseurbesuch ist man vor Belehrungen nicht sicher.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Belehrung durchführen
Wortbildungen:
- [1] Belehrungssucht
Belehrung (Recht)
Unter Belehrung (englisch caution) versteht man im Rechtswesen die durch Rechtsnormen vorgeschriebene Information eines Rechtssubjektes über die Sachlage und seine Rechte. Eine im Strafrecht typische Belehrung besteht darin, den Beschuldigten bei einem Ermittlungsverfahren darauf hinzuweisen, dass er das Recht auf einen Verteidiger hat und es ihm freisteht, sich zu der Sache zu äußern (oder zu schweigen). Mögliche Vorgehensweisen zum weiteren Verfahren werden den Prozessparteien in Rechtsbehelfsbelehrungen aufgezeigt.
Die Idee, eine Rechtspartei über ihre Rechte zu belehren, entstammt dem deutschen Recht, war aber lange Zeit nicht kodifiziert. Im kontinentalen Rechtskreis gibt es Gesetze über die Belehrung zur Aussageverweigerung seit Ende des 19. Jahrhunderts. In den USA wurde die Rechtsbelehrung erst 1966 durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs eingeführt.