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Akt

aus AufEinWort, der freien Forschung
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act- lat.-deu. m. ‘Handlung, Vorgang, Geschehen’,

  • entlehnt (Actus Mitte 15. Jh., Act Mitte 16. Jh., Akt 18. Jh.)
    • aus lat. āctus ‘Bewegung, Handlung, Darstellung, Abschnitt’,
      • einer Substantivbildung zu lat. agere (āctum) ‘in Bewegung setzen, treiben, handeln, tätig sein’ (s. agieren).
    • Akt begegnet anfangs in der Bedeutung ‘bedeutsamer (auch gerichtlicher) Vorgang’,
      • die noch in Zusammensetzungen wie Staatsakt, Weiheakt (18. Jh.) und Gewaltakt, Gnadenakt (19. Jh.) deutlich wird,
      • sowie in der ebenfalls aus dem Lat. übernommenen Bedeutung ‘Aufzug eines Bühnenwerks’ (um 1600).
    • In der 2. Hälfte des 18. Jhs. wird Akt ein Fachwort der bildenden Kunst
      • und bezeichnet die Stellung des nackten lebenden Modells,
        • die danach zu Studienzwecken gefertigte Zeichnung (Aktstudie, 2. Hälfte 19. Jh.)
        • und die künstlerische Darstellung des nackten menschlichen Körpers.
    • In der Verwaltungssprache steht Akt landschaftlich (besonders südd.)
      • auch im Sinne von ‘schriftlich festgehaltener Vorgang, über Vorgänge (und Personen) angefertigter Schriftsatz’ (1. Hälfte 17. Jh.),
      • wohl Rückbildung aus dem Plural Akten.

Act (actus)[1]: einzelne Tätigkeit, Handlung, Wirksamkeit. Das scholastische »actus« ist die Übersetzung der energeia (s. d.) des ARISTOTELES (im Gegensatzzu »potentia«) und bedeutet Wirklichkeit, Wirklichsein, Verwirklichung, Vollendung einer Möglichkeit (»potentiae perfectio«). »Actus primus« ist die Wirklichkeit, durch »actus secundus« die Tätigkeit (das operari) des wirklich[10] Gewordenen bezeichnet. Der Gegensatz von esse »actu« und esse »potentia« schon bei BOËTHIUS (Isag. Porph. p. 37, 49).

  1. ↑ Quelle: Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 10-11. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20001778625; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 10 | 11