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Kandidat

aus AufEinWort, der freien Forschung
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kand-idat lat.-deu. m., Wrtdtng: wrtl. 'Leuchtheit, Weißheit'; ‘Bewerber um einen akademischen Grad’ (16. Jh.), ‘Bewerber um ein Amt, Anwärter’ (18. Jh.),

  • entlehnt aus lat. candidātus ‘Bewerber’.
    • Das von lat. candidus ‘schimmernd, glänzend, weiß’ (zu lat. candēre ‘glänzen, schimmern’) abgeleitete Adjektiv
      • bedeutet ‘weiß gekleidet’ und
        • bezeichnet in seiner Substantivierung zunächst den ‘mit einer weißen Toga (toga candida) bekleideten Bewerber um ein Amt in Rom’,
        • dann allgemein den ‘Bewerber, Anwärter’.
  • In erweiterter Verwendung Wahlkandidat (18. Jh.), scherzhaft Heiratskandidat (19. Jh.), Todeskandidat (19. Jh.).