Kandidat
Erscheinungsbild
kand-idat lat.-deu. m., Wrtdtng: wrtl. 'Leuchtheit, Weißheit'; ‘Bewerber um einen akademischen Grad’ (16. Jh.), ‘Bewerber um ein Amt, Anwärter’ (18. Jh.),
- entlehnt aus lat. candidātus ‘Bewerber’.
- Das von lat. candidus ‘schimmernd, glänzend, weiß’ (zu lat. candēre ‘glänzen, schimmern’) abgeleitete Adjektiv
- bedeutet ‘weiß gekleidet’ und
- bezeichnet in seiner Substantivierung zunächst den ‘mit einer weißen Toga (toga candida) bekleideten Bewerber um ein Amt in Rom’,
- dann allgemein den ‘Bewerber, Anwärter’.
- bedeutet ‘weiß gekleidet’ und
- Das von lat. candidus ‘schimmernd, glänzend, weiß’ (zu lat. candēre ‘glänzen, schimmern’) abgeleitete Adjektiv
- In erweiterter Verwendung Wahlkandidat (18. Jh.), scherzhaft Heiratskandidat (19. Jh.), Todeskandidat (19. Jh.).