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Imperativ

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imperativlat.-deu. m. ‘Befehlsform’.

  • Der bereits bei den römischen Grammatikern übliche Terminus lat. modus imperātīvus ‘befehlende Form’ (des Verbs),
    • zu lat. imperāre (imperātum) ‘befehlen, gebieten’,
    • wird vereinzelt schon im 15. Jh. in deutschsprachige Grammatiken übernommen, kontinuierlich erst im 17. Jh.;
    • er verliert um 1750 die lat. Endung.
  • Durch Kants Prägung kategorischer Imperativ (1785), mit der er das von ihm formulierte Sittengesetz als unbedingt gültig charakterisiert, findet der Terminus Eingang in die Philosophie.