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Exempel

aus AufEinWort, der freien Forschung
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exemp--el lat.-deu. eigtl. '"Herausgenommenes, Herausnahme' wrtl. Ausnahme"; glt. ‘Beispiel, Muster, Vorbild"; Übrstzngswrt z. Paradigma

  • Exempel n. ‘Beispiel, Muster, Vorbild’,
  • mhd. exempel, Entlehnung aus lat. exemplum
    • (aus *exemlom mit Übergang von ml zu mpl)
    • ‘Muster, Abbild, nachzuahmendes oder warnendes Beispiel’,
    • das zu eximere ‘herausnehmen’,
      • einem Kompositum von lat. emere ‘nehmen, kaufen’, gehört,
    • also eigentlich ‘das aus einer Menge gleichartiger Dinge Herausgenommene’ bedeutet.
  • Die seit dem 17. Jh. gebräuchliche, zunächst rechtssprachliche Wendung ein Exempel statuieren ‘ein abschreckendes Beispiel geben’ führt lat. exemplum ‘warnendes Beispiel’ weiter.