aus AufEinWort, der freien Forschung
klost-er lat.-deu.
- Kloster n. ‘von der Außenwelt abgeschlossene Wohnstätte für Mönche oder Nonnen’,
- ahd. klōstar (10. Jh.),
- mhd. klōster
- wird mit Einführung des römischen Christentums am Mittelrhein
- aus vlat. clōstrum,
- einer Nebenform zu dem seit dem 6. Jh. bezeugten kirchenlat. claustrum ‘abgetrennter, dem Laien unzugänglicher Bereich eines Mönchskonvents, Kloster’,
- entlehnt
- (vgl. Frings/M. Germania Romana 2 (1968) 188),
- dem lat. claustrum ‘Riegel, Verschluß, Sperre’ vorausgeht
- (bewahrt in der Entlehnung bair. Klōster ‘Türschloß’, mittelrhein. Klauster ‘Vorhängeschloß’),
- eine Bildung zu lat. claudere (clausum) ‘(ab-, ver)schließen’ (s. Klause, Klausur)