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Genitiv

aus AufEinWort, der freien Forschung
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genit-iv Genetiv ml. lat.-deu. ‘Wesfall’, egntlch 'Zeugefall' Vorlage:Wrtdtng.: Generfall

  • zweiter Fall der deutschen Deklination,
    • unter Aufgabe der lat. Endung (Mitte 18. Jh.)
      • aus lat. cāsus genitīvus, cāsus genetīvus ‘die Herkunft, die Zugehörigkeit bezeichnender Fall’,
        • eigentlich ‘zeugender Fall, Zeugefall’.
      • Zugrunde liegt grie. genikḗ ptṓsis (γενικὴ πτῶσις) ‘zum Geschlecht gehörender, die Gattung bezeichnender, allgemeiner Fall’
        • (der zu jeder Wortart hinzutreten kann);
        • vgl. grie. genikós (γενικός) ‘zum Geschlecht, zur Abstammung, Familie, Gattung gehörig’,
          • zu grie. génos (γένος) ‘Geschlecht, Abstammung, Familie, Gattung’.
          • Das feminine griech. genikḗ verbinden die lateinischen Grammatiker fälschlich mit (allerdings verwandtem) griech. gígnesthai (γίγνεσθαι) ‘erzeugt, geboren werden, entstehen’ bzw. mit lat. gignere (genitum) ‘(er)zeugen, gebären, hervorbringen’ und übersetzen es dementsprechend mit lat. genetīvus ‘angeboren, zeugend’. In dt.grammatischen Schriften setzen schon früh Verdeutschungsversuche ein wie geperer ‘Gebärer, Erzeuger’ (um 1400), Besitzer (1604), Besitzfall, Zwäitfall (1619), Zeugefall (17. Jh.).