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Adverbial

aus AufEinWort, der freien Forschung
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adverbial lat.-deu.

Die adverbiale Bestimmung – auch: das Adverbial (Mehrzahl: die Adverbiale) bzw. das Adverbiale (Mehrzahl: die Adverbialia oder Adverbialien); oder deutsch: die Umstandsbestimmung, Umstandsangabe – ist ein Begriff aus der Grammatik und bezeichnet Satzglieder, die weder Subjekt, Objekt noch Prädikativ sind. Unter dieser Begriffsbestimmung bilden die Adverbiale unter den Satzgliedfunktionen also die Restklasse. Adverbiale werden aber auch als Satzteile beschrieben, die (typischerweise) Verben, oder größere Ausdrücke mit verbalem Kern (Verbalphrasen bis hin zu ganzen Sätzen), modifizieren.


Singular Plural
Nominativ das Adverbial die Adverbiale
Genitiv des Adverbials der Adverbiale
Dativ dem Adverbial den Adverbialen
Akkusativ das Adverbial die Adverbiale

Nebenformen:

Adverbiale

Worttrennung:

Ad·ver·bi·al, Plural: Ad·ver·bi·a·le

Aussprache:

IPA: [atvɛʁˈbi̯aːl]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Adverbial (Info), Lautsprecherbild Adverbial (Info)
Reime: -aːl

Bedeutungen:

[1] Linguistik: syntaktische Funktion eines Satzgliedes, die der Bestimmung von Umständen dient

Herkunft:

Konversion des Adjektivs adverbial

Synonyme:

[1] Adverbialbestimmung, adverbiale Bestimmung, Adverbialergänzung, Umstandsbestimmung

Gegenwörter:

[1] Subjekt, Prädikat, Objekt, Prädikativ/Prädikativum

Beispiele:

[1] Im Satz „Er wartete sehr lange“ ist „sehr lange“ ein Adverbial.