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Faktum

aus AufEinWort, der freien Forschung
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fact--um lat.-deu. n. 'Gemachtes'; ‘Tatsache, Ereignis’; gekürtzt Fakt;

  • Im 16. Jh. wird lat. factum ‘Tat, Handlung’,
    • substantiviertes Part. Perf. zu lat. facere ‘machen, tun’, in die dt. Rechtssprache übernommen (auch in der Bedeutung ‘Delikt’)
      • und seit dem 18. Jh. als ‘Tatsache, beglaubigtes Ereignis’ allgemein geläufig.