aus AufEinWort, der freien Forschung
fact--um lat.-deu. n. 'Gemachtes'; ‘Tatsache, Ereignis’; gekürtzt Fakt;
- Im 16. Jh. wird lat. factum ‘Tat, Handlung’,
- substantiviertes Part. Perf. zu lat. facere ‘machen, tun’, in die dt. Rechtssprache übernommen (auch in der Bedeutung ‘Delikt’)
- und seit dem 18. Jh. als ‘Tatsache, beglaubigtes Ereignis’ allgemein geläufig.