konkretisier
Erscheinungsbild
konkret-is-ier, konkret-isier lat.-frz.-deu.
konkretisieren Vb. ‘konkret, gegenständlich machen, veranschaulichen, verdeutlichen, genau darstellen, im einzelnen ausführen’ (20. Jh.; früher belegt ist Konkretisierung, Mitte 19. Jh.).
- von lat. concrētīs, concrēscere ‘zusammenwachsen, sich verdichten, gerinnen, verhärten’,
Einen Vorgang im Schuldrecht, durch welchen eine ursprünglich vorliegende Gattungsschuld oder Vorratsschuld auf eine bestimmte Sache beschränkt wird. s. Konkretisierung