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Mandant

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mand-ant lat.-frz.-deu. m. ‘Auftraggeber, Vollmachtgeber (eines Rechtsanwalts), Klient’ (Ende 18. Jh.),

  • nach frz. mandant oder latinisierende Neubildung zu lat. mandāns (Genitiv mandantis), dem Part. Präs. von lat. mandāre.