Verdikt
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Verdikt lat.-frz.-eng.-deu. n. wrtl.-sgm. 'Wahrsage, Wahrwort' ; ‘Urteil, Urteilsspruch, Entscheidung, Verurteilung’,
- übernommen (1. Hälfte 19. Jh.) aus engl. verdict ‘Urteilsspruch der Geschworenen’,
- mengl. verdit, das entlehnt ist
- aus gleichbed. anglonorm. verdit,
- nordafrz. veirdit, voirdit (auch ‘eidliche Aussage, Zeugnis’);
- dieses setzt sich zusammen
- aus afrz. veir, voir, ver ‘wahr’ (substantiviert ‘das Wahre, Wahrheit’)
- und afrz. dit ‘Wort, Rede, Schiedsspruch, Urteil’,
- denen
- zugrunde liegt.
- dieses setzt sich zusammen
- nordafrz. veirdit, voirdit (auch ‘eidliche Aussage, Zeugnis’);
- aus gleichbed. anglonorm. verdit,
- An die vor allem in England verbreitete Latinisierung mlat. ver(e)dictum, verumdictum ‘eidliche Aussage, Urteilsspruch, Schuldspruch’ ist die Form engl. verdict (seit dem 16. Jh.) angeglichen.
- mengl. verdit, das entlehnt ist