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legitim

aus AufEinWort, der freien Forschung
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legitim lat.-frz.-deu. Adj. ‘rechts-, gesetzmäßig, gesetzlich zulässig, anerkannt’.

  • Lat. lēgitimus (zu lat. lēx ‘Gesetz’) geht mit lat. Flexion in dt. rechtssprachlichen Gebrauch ein und dringt von dort aus in eingedeutschter Form in die Allgemeinsprache (18. Jh.). Dazu das Antonym illegitim