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kassatorisch

aus AufEinWort, der freien Forschung
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kassatorisch lat.-frz.-deu. aufhebend; vgl. kassieren, Kassation

  • von frz. casser‚ kaputt machen, zerstören; von lat. cassare, 'für ungültig erklären, abschaffen, aufheben';
  • kassatorische Klausel, einem Vertrage beigefügter Nebenvertrag, wonach, wem ein Teil den Vertrag nicht erfüllt, der andere an ihn nicht gebunden sein soll.
  • kassatorisch nennt man eine Kassation, wonach in einem gewissen Falle das abgeschlossene Rechtsgeschäft als gar nicht abgeschlossen gelten soll.