kassatorisch
Erscheinungsbild
kassatorisch lat.-frz.-deu. aufhebend; vgl. kassieren, Kassation
- von frz. casser‚ kaputt machen, zerstören; von lat. cassare, 'für ungültig erklären, abschaffen, aufheben';
- kassatorische Klausel, einem Vertrage beigefügter Nebenvertrag, wonach, wem ein Teil den Vertrag nicht erfüllt, der andere an ihn nicht gebunden sein soll.
- kassatorisch nennt man eine Kassation, wonach in einem gewissen Falle das abgeschlossene Rechtsgeschäft als gar nicht abgeschlossen gelten soll.